HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen – verständlich beantwortet.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Feuerbestattung. Sollten Sie dennoch etwas vermissen, beraten wir Sie jederzeit gerne persönlich.

Schwarze Umrisse zweier sich überlappender Sprechblasen auf weißem Hintergrund

Allgemeine Fragen

Schwarzes Euro-Währungssymbol auf weißem Hintergrund

Kosten & Leistungen

Schwarzes Kalendersymbol mit weißen Datumsfeldern

Ablauf & Organisation

Generisches Dokumentensymbol mit gefalteter Ecke und drei horizontalen Linien auf weißem Hintergrund

Unterlagen & Dokumente

Schwarzes Liniensymbol einer Bestattungsurne mit einem Kreuz auf der Vorderseite

Bestattungsformen & Urne

Schwarze Justitia-Waage auf weißem Hintergrund

Rechtliches & Angehörige

Schwarzes Herzsymbol auf weißem Hintergrund

Allgemeine Fragen

  • Was ist eine Feuerbestattung?

    Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene zunächst eingeäschert. Anschließend kann die Urne auf unterschiedliche Weise beigesetzt werden – beispielsweise auf einem Friedhof, im Friedwald, bei einer Seebestattung oder im Rahmen anderer Bestattungsformen.

    Da wir uns auf Feuerbestattungen spezialisiert haben, können wir deutschlandweit transparente Preise und klare Abläufe anbieten.


  • Warum bieten Sie ausschließlich Feuerbestattungen an?

    Wir haben uns bewusst auf Feuerbestattungen spezialisiert.

    Dadurch können wir unsere Abläufe vereinfachen, transparente Festpreise anbieten und Angehörige deutschlandweit begleiten.

    Unser Fokus liegt darauf, eine persönliche, verständliche und moderne Alternative zur klassischen Bestattung anzubieten.


  • Begleiten Sie deutschlandweit?

    Ja.

    Wir begleiten Angehörige deutschlandweit – unabhängig davon, wo der Sterbefall eingetreten ist oder wo die spätere Beisetzung stattfinden soll.


  • Kann alles online erledigt werden?

    Ja.

    Die meisten Schritte können bequem telefonisch, per E-Mail und digital abgewickelt werden.

    Unterlagen können vorab digital übermittelt werden. Sofern Originaldokumente benötigt werden, informieren wir Sie rechtzeitig darüber.


  • Muss ich persönlich vorbeikommen?

    Nein.

    Ein persönlicher Besuch ist in der Regel nicht erforderlich.

    Wir beraten Sie telefonisch und begleiten Sie durch alle notwendigen Schritte. So können viele Angelegenheiten bequem von zu Hause aus erledigt werden.


  • Sind persönliche Gespräche möglich?

    Ja, wir beraten Sie persönlich am Telefon.

    In einem festen Beratungstermin nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam alle wichtigen Punkte rund um die Feuerbestattung.

    Persönliche Termine vor Ort bieten wir nicht an.


  • Wer steckt hinter Schlichte Bestattung?

    Hinter Schlichte Bestattung steht ein Team mit Erfahrung in der Bestattungsbranche und im organisatorischen Umgang mit den notwendigen Abläufen rund um eine Feuerbestattung.

    Unser Ziel ist es, Angehörigen eine transparente, persönliche und unkomplizierte Unterstützung anzubieten.


  • Haben Sie eigene Standorte oder Filialen?

    Nein.

    Schlichte Bestattung arbeitet bewusst ohne Filialen oder persönliche Beratungsbüros vor Ort.

    Unser Schwerpunkt liegt auf der telefonischen Beratung und der digitalen Abwicklung. Dadurch können wir Angehörige deutschlandweit begleiten und gleichzeitig transparente Preise sowie klare Abläufe anbieten.

    Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch persönlich zur Verfügung.


  • Warum heißt Ihr Unternehmen Schlichte Bestattung?

    Der Name steht für das, was uns wichtig ist:

    eine einfache, transparente und würdevolle Bestattung ohne unnötige Komplexität.

    Wir möchten Angehörigen einen klaren Weg durch eine oft schwierige Situation bieten.


  • Wann sollte ich Kontakt zu Ihnen aufnehmen?

    Idealerweise unmittelbar nach dem Sterbefall oder sobald Sie Unterstützung benötigen.

    Je früher wir eingebunden werden, desto besser können wir Sie bei den notwendigen Schritten begleiten und offene Fragen beantworten.


Schwarzes Herzsymbol auf weißem Hintergrund

Kosten & Leistungen

  • Was kostet eine Feuerbestattung?

    Die Kosten hängen von der gewählten Bestattungsform ab.

    Unsere Feuerbestattung mit anschließendem Urnenversand beginnt ab 1.580 €.

    Für eine anonyme Feuerbestattung oder eine Seebestattung beginnen die Kosten ab 1.880 €.

    Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch die für Ihre Situation passende Lösung.


  • Welche Leistungen sind im Festpreis enthalten?

    Unsere Festpreise beinhalten bereits zahlreiche Leistungen, die bei anderen Anbietern häufig separat berechnet werden.

    Dazu gehören unter anderem:

    • Überführung vom Sterbeort
    • Erforderlicher Sarg
    • Sterbegewand
    • Deckengarnitur und Kissen
    • Kühlung nach Übernahme
    • Einäscherung im Krematorium
    • Zweite Leichenschau im Krematorium
    • Erledigung aller Formalitäten
    • Beantragung notwendiger Dokumente
    • Erste Sterbeurkunde
    • Persönliche telefonische Beratung
    • Versand oder Übergabe der Urne

    Die genauen Leistungen finden Sie auf unserer Preisübersicht.


  • Gibt es versteckte Kosten?

    Nein.

    Wir legen großen Wert auf transparente Preise und nachvollziehbare Leistungen.

    Alle Leistungen, die in unserem Festpreis enthalten sind, werden offen ausgewiesen. Entstehende Fremdkosten oder Auslagen werden separat aufgeführt und ohne Aufschlag weitergegeben.


  • Welche Kosten können zusätzlich entstehen?

    Einige Gebühren werden nicht von uns, sondern von Behörden, Ärzten, Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen festgelegt.

    Dazu können beispielsweise gehören:

    • Todesbescheinigung
    • Weitere Sterbeurkunden
    • Kühlkosten vor unserer Übernahme
    • Gebühren bereits beauftragter Einrichtungen
    • Sonstige behördliche Gebühren

    Diese Kosten entstehen nicht durch uns und werden ohne Aufschlag weitergegeben.


  • Warum berechnen Sie einen Zuschlag für Bayern und Saarland?

    In Bayern und im Saarland gelten besondere gesetzliche Vorgaben und Dokumentationspflichten, die einen erhöhten Verwaltungsaufwand verursachen.

    Aus diesem Grund berechnen wir für diese Bundesländer einen Zuschlag von 150 €.


  • Was ist die qualifizierte Leichenschau in Bremen?

    Für Feuerbestattungen ist in Bremen eine gesetzlich vorgeschriebene qualifizierte Leichenschau erforderlich.

    Die hierfür anfallenden Gebühren werden als Fremdkosten weiterberechnet, da sie gesetzlich vorgeschrieben und nicht durch uns beeinflussbar sind.


  • Ist die erste Sterbeurkunde im Preis enthalten?

    Ja.

    Die erste Sterbeurkunde ist bereits in unserem Festpreis enthalten.

    Weitere benötigte Sterbeurkunden werden vom zuständigen Standesamt berechnet und als Auslage weitergegeben.


  • Welche Kosten entstehen bei fehlenden Dokumenten?

    Sollten wichtige Unterlagen nicht vorliegen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.

    Hierzu können beispielsweise gehören:

    • Heiratsurkunden
    • Geburtsurkunden
    • Scheidungsurteile

    Die hierfür entstehenden Gebühren und Aufwendungen werden gesondert berechnet.


  • Kostet die Beantragung von Dokumenten zusätzlich?

    Nein.

    Die Bearbeitung und Beantragung notwendiger Dokumente übernehmen wir im Rahmen unseres Festpreises.

    Entstehen dabei Gebühren für die Ausstellung der Dokumente durch Behörden oder andere Stellen, werden diese Kosten als Auslage weitergegeben.

    Wir berechnen also nicht unsere Arbeit zusätzlich, sondern lediglich die tatsächlichen Gebühren der jeweiligen Stellen.


  • Wann erhalte ich eine Übersicht aller Kosten?

    Bereits im Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen die voraussichtlich anfallenden Kosten.

    Unser Ziel ist es, Ihnen von Anfang an eine möglichst transparente Übersicht über die zu erwartenden Leistungen und Auslagen zu geben.


Schwarzes Herzsymbol auf weißem Hintergrund

Ablauf & Organisation

  • Wie läuft eine Feuerbestattung ab?

    Nach Ihrer Kontaktaufnahme besprechen wir zunächst alle wichtigen Punkte in einem persönlichen Telefonat.

    Anschließend kümmern wir uns um die Überführung, die notwendigen Formalitäten und die Organisation der Einäscherung.

    Nach der Kremation erfolgt die gewünschte Übergabe oder Beisetzung der Urne.


  • Wie schnell erfolgt die Überführung?

    Die Überführung wird nach Beauftragung schnellstmöglich organisiert.

    Die genaue Dauer hängt unter anderem vom Sterbeort, den örtlichen Gegebenheiten und dem Zeitpunkt der Beauftragung ab.

    Bei akuten Sterbefällen sind wir auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten erreichbar.


  • Wie lange dauert der gesamte Ablauf?

    Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Ausstellung der Sterbeurkunden, den Bearbeitungszeiten der Behörden sowie den Abläufen im Krematorium.

    Da jeder Sterbefall individuell ist, lässt sich die genaue Dauer nicht pauschal vorhersagen.

    Im persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie über die zu erwartenden Zeiträume und halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.


    Unser Leistungsumfang endet mit dem sicheren Versand der Urne an den gewünschten Beisetzungsort. Die Beisetzung erfolgt anschließend durch den jeweiligen Friedhof oder einen Bestatter vor Ort.


  • Wann findet die Einäscherung statt?

    Die Einäscherung kann erst erfolgen, nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Dokumente vorliegen.

    Der genaue Zeitpunkt richtet sich daher nach den behördlichen Abläufen und den verfügbaren Terminen des Krematoriums.


  • Wann erhalte ich die Urne?

    Nach der Einäscherung wird die Urne entweder an den gewünschten Bestattungsort weitergeleitet oder Ihnen beziehungsweise dem zuständigen Friedhof übergeben.

    Der genaue Zeitpunkt hängt von der gewählten Bestattungsform und den jeweiligen Abläufen vor Ort ab.


  • Wie werde ich über den aktuellen Stand informiert?

    Wir informieren Sie über wichtige Schritte und Entwicklungen telefonisch oder per E-Mail.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und halten Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.


  • Kann ich die Feuerbestattung vollständig online beauftragen?

    Ja.

    Die gesamte Organisation kann telefonisch, per E-Mail und digital erfolgen.

    Gleichzeitig legen wir großen Wert auf die persönliche telefonische Beratung, damit offene Fragen direkt besprochen und individuelle Wünsche berücksichtigt werden können.

    Lediglich bestimmte Originaldokumente benötigen wir gegebenenfalls im weiteren Verlauf.


  • Wer kümmert sich um die Formalitäten?

    Wir übernehmen die erforderlichen Formalitäten für Sie.

    Dazu gehören beispielsweise die Kommunikation mit Behörden sowie die Beantragung notwendiger Dokumente.


  • Muss ich mich selbst um Behörden kümmern?

    In der Regel nicht.

    Wir übernehmen die organisatorischen Schritte und unterstützen Sie bei den notwendigen Abläufen.

    Sollten wir Informationen oder Unterlagen von Ihnen benötigen, informieren wir Sie rechtzeitig.


  • Was passiert nach der Einäscherung?

    Nach der Einäscherung richtet sich der weitere Ablauf nach der gewählten Bestattungsform.

    Die Urne kann beispielsweise an einen Friedhof versendet, für eine Seebestattung vorbereitet oder an einen entsprechenden Partner für eine Baum-, Diamant- oder Almbestattung übergeben werden.

    Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten.


Schwarzes Herzsymbol auf weißem Hintergrund

Unterlagen & Dokumente

  • Benötigen Sie die Dokumente im Original?

    In vielen Fällen benötigen wir die Unterlagen später im Original.

    Damit wir den Vorgang möglichst schnell bearbeiten können, genügt zunächst häufig eine digitale Kopie per E-Mail.

    Sollten Originaldokumente erforderlich sein, informieren wir Sie rechtzeitig darüber.


  • Kann ich Unterlagen zunächst digital senden?

    Ja.

    Unterlagen können uns zunächst bequem per E-Mail oder in digitaler Form übermittelt werden.

    Dies ermöglicht eine schnelle Bearbeitung und hilft dabei, die notwendigen Schritte frühzeitig einzuleiten.


  • Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

    Fehlende Unterlagen sind kein ungewöhnlicher Fall.

    Bitte sprechen Sie uns einfach an.

    Gemeinsam prüfen wir, welche Dokumente benötigt werden und wie diese beschafft werden können.


  • Können Sie fehlende Dokumente beschaffen?

    Ja.

    Gerne unterstützen wir Sie bei der Beschaffung fehlender Unterlagen.

    Hierzu können beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurteile gehören.

    Die hierfür entstehenden Gebühren der zuständigen Behörden werden gesondert berechnet.


  • Wie funktioniert die digitale Unterschrift?

    Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können bestimmte Dokumente digital unterschrieben werden.

    Welche Unterlagen hierfür infrage kommen, erläutern wir Ihnen im Rahmen des Beratungsgesprächs.


  • Welche Dokumente werden für die Sterbeurkunde benötigt?

    Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der verstorbenen Person.


    In den meisten Fällen benötigen wir:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Bei Verheirateten zusätzlich die Heiratsurkunde
    • Bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
    • Bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Was benötige ich bei verheirateten Verstorbenen?

    In der Regel werden benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.


  • Was benötige ich bei geschiedenen Verstorbenen?

    In der Regel werden benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.


  • Welche Unterlagen werden bei Verwitweten benötigt?

    In der Regel werden benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

    Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.


  • Was passiert mit meinen Originaldokumenten?

    Originaldokumente werden ausschließlich für die notwendigen behördlichen Vorgänge verwendet.

    Nach Abschluss der erforderlichen Schritte erhalten Sie die Unterlagen selbstverständlich zurück.


  • Kann ich die Unterlagen auch später nachreichen?

    Ja.

    Sollten einzelne Unterlagen zunächst nicht verfügbar sein, können diese in vielen Fällen nachgereicht werden.

    Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig darüber, damit wir gemeinsam die weiteren Schritte planen können.


Schwarzes Herzsymbol auf weißem Hintergrund

Bestattungsformen & Urne

  • Rechtliches & Angehörige

    Ja.

    Nach der Einäscherung kann die Urne an den Friedhof Ihrer Wahl versendet werden.

    Die spätere Beisetzung erfolgt dann durch den jeweiligen Friedhof oder einen dort beauftragten Dienstleister.


  • Was ist eine anonyme Feuerbestattung?

    Bei einer anonymen Feuerbestattung wird die Urne auf einem Friedhof beigesetzt, ohne dass die genaue Grabstelle gekennzeichnet wird.

    Die Beisetzung erfolgt auf einem Friedhof unserer Wahl.

    Diese Form wird häufig gewählt, wenn eine einfache und kostengünstige Lösung gewünscht wird.


  • Was ist eine Seebestattung?

    Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Seeurne dem Meer übergeben.

    Wir organisieren Seebestattungen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern.

    Je nach Angebot und Verfügbarkeit sind Beisetzungen in der Nordsee oder Ostsee möglich.


  • Kann ich zwischen Nordsee und Ostsee wählen?

    Ja.

    Sofern die gewünschten Termine und Kapazitäten verfügbar sind, können Sie zwischen Nordsee und Ostsee wählen.

    Gerne beraten wir Sie zu den jeweiligen Möglichkeiten.


  • Was ist der Unterschied zwischen Friedwald und Ruheforst?

    Sowohl Friedwald als auch Ruheforst ermöglichen eine Beisetzung der Urne an einem Baum in einem naturbelassenen Waldgebiet.

    Die Unterschiede liegen hauptsächlich in den jeweiligen Standorten, Betreibern und angebotenen Grabarten.

    Gerne erläutern wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten im persönlichen Gespräch.


  • Was ist Tree of Life?

    Bei Tree of Life wird die Asche des Verstorbenen mit einem Baum oder einer Pflanze verbunden.

    Dadurch entsteht ein lebendiger Erinnerungsort, der von vielen Angehörigen als besonders naturnahe Form des Gedenkens empfunden wird.


  • Ist eine Diamantbestattung möglich?

    Ja.

    Bei einer Diamantbestattung wird ein Teil der Asche zu einem Erinnerungsdiamanten verarbeitet.

    Diese Form der Erinnerung wird von spezialisierten Partnern durchgeführt.

    Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen und den Ablauf.


  • Was ist eine Almbestattung

    Bei einer Almbestattung erfolgt die Beisetzung der Asche in einer alpinen Umgebung.

    Diese Form wird häufig von Menschen gewählt, die sich mit der Natur oder den Bergen besonders verbunden fühlen.


  • Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für die Urne?

    Neben den auf unserer Website vorgestellten Möglichkeiten gibt es weitere Formen der Beisetzung und Erinnerung.

    Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam prüfen wir, welche Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation infrage kommen.


  • Kann ich mich erst später für eine Beisetzungsform entscheiden?

    Ja.

    Nicht jede Entscheidung muss unmittelbar nach dem Sterbefall getroffen werden.

    In vielen Fällen kann zunächst die Feuerbestattung organisiert und die spätere Beisetzungsform zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.

    Gerne beraten wir Sie zu den jeweiligen Fristen und Möglichkeiten.


  • Welche Bestattungsform ist die richtige?

    Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht.

    Die passende Bestattungsform hängt von den Wünschen des Verstorbenen, den Vorstellungen der Angehörigen und den individuellen Umständen ab.

    In einem persönlichen Beratungsgespräch helfen wir Ihnen gerne dabei, die passende Entscheidung zu treffen.


  • Unterstützen Sie bei der Auswahl der Bestattungsform?

    Ja.

    Viele Angehörige wissen zunächst nicht, welche Möglichkeiten es gibt oder welche Form am besten passt.

    Deshalb nehmen wir uns Zeit für eine persönliche telefonische Beratung und erläutern die verschiedenen Optionen verständlich und transparent.


Schwarzes Herzsymbol auf weißem Hintergrund

Rechtliches & Angehörige

  • Wer muss eine Bestattung bezahlen?

    Grundsätzlich müssen die Kosten einer Bestattung von den bestattungspflichtigen Angehörigen getragen werden.

    Wer hierzu verpflichtet ist, richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen und den familiären Verhältnissen.

    Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Regelungen in Ihrem Fall gelten.


  • Wer darf eine Bestattung beauftragen?

    In der Regel können die nächsten Angehörigen die Bestattung beauftragen.

    Hierzu gehören beispielsweise Ehepartner, Kinder, Eltern oder andere gesetzlich bestimmte Angehörige.

    Sollten mehrere Angehörige beteiligt sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Abstimmung der weiteren Schritte.


  • Wer gilt als bestattungspflichtiger Angehöriger?

    Die Bestattungspflicht richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen.

    In den meisten Bundesländern gehören hierzu unter anderem:

    • Ehepartner
    • Kinder
    • Eltern
    • Geschwister

    Die genaue Reihenfolge kann je nach Bundesland unterschiedlich sein.


  • Was passiert, wenn keine Angehörigen vorhanden sind?

    Sind keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden oder können diese nicht ermittelt werden, übernimmt in der Regel die zuständige Behörde die weiteren Schritte.

    Die genauen Abläufe hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.


  • Wer entscheidet über die Bestattungsform?

    Grundsätzlich sollten die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt werden.

    Liegt keine ausdrückliche Verfügung vor, entscheiden die bestattungsberechtigten Angehörigen über die weitere Vorgehensweise.


  • Kann ich meine Bestattungswünsche bereits zu Lebzeiten festlegen?

    Ja.

    Viele Menschen halten ihre Wünsche bereits zu Lebzeiten schriftlich fest.

    Dies kann Angehörigen später wichtige Entscheidungen erleichtern und hilft dabei, den eigenen Vorstellungen gerecht zu werden.


  • Welche Fristen gelten nach einem Sterbefall?

    Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland.

    Deshalb lässt sich keine pauschale Aussage treffen.

    Nach Ihrer Kontaktaufnahme informieren wir Sie über die für Ihren Fall relevanten Abläufe und Fristen.


  • Können mehrere Angehörige gemeinsam entscheiden?

    Ja.

    In vielen Fällen werden Entscheidungen gemeinsam innerhalb der Familie getroffen.

    Wir unterstützen Sie gerne dabei, offene Fragen zu klären und einen gemeinsamen Weg zu finden.


  • Was passiert bei einem Sterbefall im Krankenhaus

    Nach dem Sterbefall stellt ein Arzt die Todesbescheinigung aus.


    Anschließend können die weiteren Schritte eingeleitet werden.


    Nach Ihrer Beauftragung kümmern wir uns um die Organisation der Überführung sowie die weiteren notwendigen Abläufe.

  • Was passiert bei einem Sterbefall im Heim oder Hospiz?

    Der Ablauf ähnelt dem im Krankenhaus.


    Nach der ärztlichen Feststellung des Todes können die nächsten Schritte organisiert werden.


    Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

  • Was passiert bei einem Sterbefall zu Hause?

    Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, muss zunächst ein Arzt verständigt werden, der den Tod feststellt und die Todesbescheinigung ausstellt.

    Anschließend können Sie sich an uns wenden und wir besprechen gemeinsam die weiteren Schritte.


  • Was passiert bei einem Sterbefall im Ausland?

    Bei einem Sterbefall im Ausland gelten häufig besondere rechtliche und organisatorische Anforderungen.

    Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall frühzeitig, damit wir gemeinsam die möglichen Schritte besprechen können.


  • Benötige ich sofort alle Unterlagen?

    Nein.

    Viele Unterlagen können nachgereicht werden.

    Wichtig ist zunächst, dass wir gemeinsam die ersten Schritte einleiten und den weiteren Ablauf planen.


  • Ich bin unsicher, was ich jetzt tun muss. Können Sie helfen?

    Ja.

    Viele Angehörige stehen nach einem Sterbefall vor einer völlig neuen Situation.

    Deshalb nehmen wir uns Zeit für eine persönliche telefonische Beratung und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was als Nächstes zu tun ist.